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   LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2007 - L 8 R 1621/05   

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https://dejure.org/2007,21893
LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2007 - L 8 R 1621/05 (https://dejure.org/2007,21893)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.09.2007 - L 8 R 1621/05 (https://dejure.org/2007,21893)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. September 2007 - L 8 R 1621/05 (https://dejure.org/2007,21893)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Verkehrsingenieurs auf Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz in der ehemaligen DDR; Bedeutung des Arbeitens zum Stichtag des 30.Juni 1990 in einem volkseigenem Produktionsbetrieb der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 57/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2007 - L 8 R 1621/05
    Dies setze die Massenproduktion von Bauwerken voraus, da nur derartige Betriebe den anderen von der AVItech erfassten volkseigenen Produktionsbetrieben der Industrie gleichgestanden hätten, was ihre Bedeutung für die Planwirtschaft der DDR anbelangte (Hinweis auf BSG, Urteil vom 08. Juni 2004 - B 4 RA 57/03 R mit weiteren Nachweisen).

    Dass der hier angesprochene Beschäftigungsbetrieb kein volkseigener Betrieb des Bauwesens gewesen sei, ergebe sich aus den ausführlichen Darlegungen des auch vom SG genannten höchstrichterlichen Urteils vom 08. Juni 2004 - B 4 RA 57/03 R (SozR 48570 § 1 Nr. 3).

    Nach dieser Rechtsprechung (Urteile des BSG vom 08. Juni 2004 - B 4 RA 57/03 R- in SozR 4-8570 § 1 Nr. 3 und Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 4 RA 37/04 R -, zitiert nach Juris) gehören der VEB Bezirksdirektion für Straßenwesen bzw. der VEB Stadtdirektion für Straßenwesen nicht zu den volkseigenen Betrieben des Bauwesens, weil der Verkehrswegebau allein der Verbesserung der Infrastruktur gedient hat und nicht Massenproduktion von Bauwerken gewesen ist.

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2007 - L 8 R 1621/05
    Denn der Massenausstoß standardisierter Produkte sollte hohe Produktionsgewinne nach den Bedingungen der Planwirtschaft ermöglichen (vgl. BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 6 S. 46 f.).
  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 18/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2007 - L 8 R 1621/05
    Er werde in der abschließenden (Hinweis auf BSG Urteil vom 18. Dezember 2003 - B 4 RA 18/03 R mit weiteren Nachweisen) Aufzählung in § 1 Abs. 2 der 2. DB nicht genannt.
  • BSG, 26.10.2004 - B 4 RA 37/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2007 - L 8 R 1621/05
    Nach dieser Rechtsprechung (Urteile des BSG vom 08. Juni 2004 - B 4 RA 57/03 R- in SozR 4-8570 § 1 Nr. 3 und Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 4 RA 37/04 R -, zitiert nach Juris) gehören der VEB Bezirksdirektion für Straßenwesen bzw. der VEB Stadtdirektion für Straßenwesen nicht zu den volkseigenen Betrieben des Bauwesens, weil der Verkehrswegebau allein der Verbesserung der Infrastruktur gedient hat und nicht Massenproduktion von Bauwerken gewesen ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 33 R 351/13

    Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz - VEB

    Wie bereits mehrfach gerichtlich festgestellt (vgl. die Urteile des LSG Berlin-Brandenburg vom 30. November 2005 - L 17 RA 3535/03 -, vom 24. Februar 2006 - L 22 R 1832/05 - nicht veröffentlicht, vom 06. September 2007 - L 8 R 1621/05 - in juris sowie vom 29. April 2009 - L 17 R 256/05 - in juris; vgl. auch das Urteil des BSG vom 08. Juni 2004 zum VEB Bezirksdirektion für Straßenwesen L - B 4 RA 57/03 R - in juris), handelt es sich bei dem Beschäftigungsbetrieb des Klägers, dem VEB Bezirksdirektion des Straßenwesens B, nicht um einen volkseigenen Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie oder des Bauwesens i. o. g. Sinne.

    Der vom VEB Bezirksdirektion des Straßenwesens B verfolgte Hauptzweck war nach dem Gesamtbild der vorliegenden Unterlagen nicht die Massenproduktion von Bauwerken (vgl. dazu auch die bereits genannten Urteile des LSG Berlin-Brandenburg vom 06. September 2007 - L 8 R 1621/05 -, veröffentlicht in juris; 30. November 2005 - L 17 RA 4/04 - und 24. Februar 2006 - L 22 R 1832/05 -, beide nicht veröffentlicht und vom 29. April 2009 - L 17 R 256/05 - in juris) bzw. von Lichtsignalanlagen als "Bauwerke".

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.04.2009 - L 17 R 256/05

    Gesetzliche Rentenversicherung - Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung

    Der vom VEB BDS Berlin verfolgte Hauptzweck war nach dem Gesamtbild der vorliegenden Unterlagen nicht die Massenproduktion von Bauwerken (vgl. dazu auch Urteile des LSG Berlin-Brandenburg vom 6. September 2007 - L 8 R 1621/05 -, veröffentlicht in juris; 30. November 2005 - L 17 RA 4/04 - und 24. Februar 2006 - L 22 R 1832/05 -, beide nicht veröffentlicht) bzw. von Lichtsignalanlagen als "Bauwerke".
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.07.2009 - L 8 R 83/08
    Der Kläger erfüllt nach alledem mit seiner Beschäftigung im VEB Bezirksdirektion Straßenwesen B nicht die betriebliche Voraussetzung für eine Einbeziehung in die AVItech (vgl. zur Verneinung der betrieblichen Voraussetzung für diesen Beschäftigungsbetrieb auch Urteile des LSG Berlin-Brandenburg vom 30. November 2005 - L 17 RA 4/04 - und vom 24. Februar 2006 - L 22 R 1832/05 -, zitiert nach sozialgerichtsbarkeit.de sowie Urteil des erkennenden Senats vom 06. September 2007 - L 8 R 1621/05 -, alle rechtskräftig) mit der Folge, dass das AAÜG auf den Kläger nicht anwendbar ist.
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